Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9029
BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89 (https://dejure.org/1989,9029)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1989 - 2 B 22.89 (https://dejure.org/1989,9029)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1989 - 2 B 22.89 (https://dejure.org/1989,9029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,9029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung - Beendigung eines Übernahmeverfahrens auf Grund des Mangels an Planstellen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.09.1988 - 2 B 125.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).

    Darüber hinaus handelt es sich hier um die Auslegung von Übergangsvorschriften, denen nach der von der Beschwerde selbst wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 6. Juni 1988 - BVerwG 2 CB 7.88 - und vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 -) regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    Für die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht maßgebliche Rechtsfragen vermögen die Zulassung der Revision wegen Rechtsgrundsätzlichkeit nicht zu rechtfertigen (vgl. u.a. Beschluß vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung bei der Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89
    Darüber hinaus handelt es sich hier um die Auslegung von Übergangsvorschriften, denen nach der von der Beschwerde selbst wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 6. Juni 1988 - BVerwG 2 CB 7.88 - und vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 -) regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt.
  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 34/93

    Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen vor Inkrafttreten des Gesetzes

    Die von ihm beantragte Bauerlaubnis für ein Zweifamilienhaus auf seinem Grundstück sei aufgrund der Landschaftsschutzverordnung vom 8. Mai 1990 durch Vorbescheid des Bezirksamtes R. von Berlin vom 14. März 1984 (Nr. 547/84), Widerspruchsbescheid des Senators für Bau- und Wohnungswesen vom 10. August 1987 (II B 13 - Rei 61.87), Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Juni 1989 (VG 13 A 70.87) und Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 13. Januar 1992 (OVG 2 B 22.89) abgelehnt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht